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   BPatG, 14.01.2016 - 30 W (pat) 510/15   

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https://dejure.org/2016,24980
BPatG, 14.01.2016 - 30 W (pat) 510/15 (https://dejure.org/2016,24980)
BPatG, Entscheidung vom 14.01.2016 - 30 W (pat) 510/15 (https://dejure.org/2016,24980)
BPatG, Entscheidung vom 14. Januar 2016 - 30 W (pat) 510/15 (https://dejure.org/2016,24980)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 Nr 4 PatKostZV, § 1 Abs 2 PatKostZV, § 1 Abs 3 PatKostZV, § 6 Abs 1 S 1 PatKostG, § 6 Abs 2 PatKostG
    Markenbeschwerdeverfahren - "babygro (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)/BABYGRO (Gemeinschaftsmarke)" - Angaben zum Verwendungszweck des SEPA-Basislastschriftmandats - kein Erfordernis der Einreichung des vom DPMA zur Verfügung gestellten Formulars für die notwendigen Angaben ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formelle Anforderungen an die Erhebung eines Widerspruchs gegen die Erteilung eines Schutzstatus für die international registrierte Marke "babygro" auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

  • online-und-recht.de
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "babygro (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)/BABYGRO (Gemeinschaftsmarke)" - Angaben zum Verwendungszweck des SEPA-Basislastschriftmandats - kein Erfordernis der Einreichung des vom DPMA zur Verfügung gestellten Formulars für die notwendigen Angaben ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "babygro (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)/BABYGRO (Gemeinschaftsmarke)" - Angaben zum Verwendungszweck des SEPA-Basislastschriftmandats - kein Erfordernis der Einreichung des vom DPMA zur Verfügung gestellten Formulars für die notwendigen Angaben ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BPatG, 11.05.2004 - 33 W (pat) 434/02
    Auszug aus BPatG, 14.01.2016 - 30 W (pat) 510/15
    § 1 Abs. 3 PatKostZV lässt sich eine entsprechende Ermächtigung in dieser Richtung jedoch nicht entnehmen, sofern sich die Vorschrift nicht ohnehin nur auf Sammelzahlungen beziehen sollte (offen gelassen in BPatGE 48, 163 Nr. 18 - Unbezifferter Abbuchungsauftrag).

    Was Inhalt und Umfang solcher Angaben betrifft, ist im Hinblick auf die massenhaft beim Deutschen Patent- und Markenamt eingehenden und zu bearbeitenden Zahlungen sowie aus Gründen der Rechtssicherheit zu beachten, dass jede Gebührenentrichtung beim Deutschen Patent- und Markenamt so klar und vollständig sein muss, dass die verfahrens- und betragsmäßige Erfassung und Zuordnung ohne verzögernde Ermittlungen gewährleistet und der Geldbetrag zu dem in § 2 PatKostZV bestimmten Zahlungstag zu einem konkreten Vorgang sicher vereinnahmt werden kann (vgl. BPatGE 48, 163 - Unbezifferter Abbuchungsauftrag; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 64a Rdnr. 17).

  • BPatG, 06.06.2013 - 10 W (pat) 6/09

    Patentbeschwerdeverfahren - "Kompakt-Heizzentrale" - Bewirkung der Zahlung durch

    Auszug aus BPatG, 14.01.2016 - 30 W (pat) 510/15
    Die mit Einreichung des SEPA-Basislastschriftmandats sowie der Angaben zum Verwendungszweck fingierte Erfüllungswirkung steht daher unter der auflösenden Bedingung der späteren Einziehung (vgl. BPatG 10 W (pat) 6/09 v. 6. Juni 2013 Nr. 17 - Kompakt-Heizzentrale; veröffentlicht in juris).
  • BPatG, 25.02.2020 - 7 W (pat) 6/19
    Gemäß § 1 Abs. 2 PatKostZV "sollen" zwar Formulare verwendet werden, ihre Benutzung ist jedoch für die Durchführung der Zahlung nicht zwingend vorgeschrieben (vgl. hierzu ausführlich BPatG, Beschluss vom 14. Januar 2016, 30 W (pat) 510/15, …
  • BPatG, 23.11.2016 - 7 W (pat) 17/16

    Geltung eines Einspruchs gegen ein Patent als nicht erhoben aufgrund der nicht

    Gemäß § 1 Abs. 2 PatKostZV "sollen" zwar Formulare verwendet werden, ihre Benutzung ist jedoch für die Durchführung der Zahlung nicht zwingend vorgeschrieben (vgl. hierzu ausführlich BPatG, Beschluss vom 14. Januar 2016, 30 W (pat) 510/15, …
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